(BIAJ) Von Januar bis Juni 2021 wurden 58.927 Asylerstanträge und 22.357 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 11.618 (24,6 Prozent) mehr Asylerstanträge und 14.868 (198,5 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Juni 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 12.830 (21,8 Prozent) der von Januar bis Juni 2021 gestellten 58.927 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juni 2021 insgesamt 51.591 Asylerstanträge und 28.551 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
27.556 (34,4 Prozent) der insgesamt 80.142 Entscheidungen von Januar bis Juni 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 14.325 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 35.552 (44,4 Prozent) der 80.142 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 68,6 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juni 2021 65.062, 4.637 (7,7 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 21.445 (49,2 Prozent) mehr als im Juni 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210713_2 (PDF: fünf Seiten)