(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 1,545 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 88,4 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,817 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2021 (ohne Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 1,456 Milliarden Euro (38,2 Prozent) ausgegeben.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2020 und 2021 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2021: Download_BIAJ20200713 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)