(BIAJ) Im Jahr 2020 gaben die 302 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 252,3 Millionen Euro für „Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante“ (AGH - § 16d SGB II - „Ein-Euro-Jobs“) aus, davon 196,6 Millionen Euro für die Maßnahmekosten und 55,7 Millionen Euro für die Mehraufwandsentschädigung. (siehe dazu und zum Vorjahresvergleich BIAJ-Tabelle 1) ...
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Maßnahmekosten pro Monat und Teilnehmende(n) stiegen 2020 von 378 Euro um 7,4 Prozent auf 406 Euro. …
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Maßnahmekosten pro Monat und Teilnehmende(n) reichen 2020 in den Ländern (immer nur Jobcenter gE) von 957 Euro in Hamburg und 823 Euro im Land Bremen bis 260 Euro in Baden-Württemberg und 254 Euro in Sachsen-Anhalt (ST). (siehe dazu und zum Vorjahresvergleich BIAJ-Tabelle 2, Spalten 7 und 8, und BIAJ-Abbildung 2) …
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Mehraufwandsentschädigung pro Monat und Teilnehmende(n) sanken 2020 von 130 Euro um 11,3 Prozent auf 115 Euro. Rechnerisch resultiert diese deutliche Senkung der Mehraufwandsentschädigung aus einer Reduzierung der Zahl der Stunden für die eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wurde. …
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Mehraufwandsentschädigung pro Monat und Teilnehmende(n) reichen 2020 in den Ländern von 143 Euro in Berlin und 133 Euro in Sachsen-Anhalt bis 95 Euro in Thüringen (TH) und 92 Euro in Hamburg. (siehe dazu und zum Vorjahresvergleich BIAJ-Tabelle 2, Spalten 11 und 12, BIAJ-Abbildung 3) …
Die gesamten BIAJ-Materialien "Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“): Ausgaben 2019 und 2020 im Ländervergleich (Jobcenter gE)" vom 07. Juli 2021: Download_BIAJ20210707 (PDF: vier Seiten - Auszüge: zwei BIAJ-Tabellen und drei BIAJ-Abbildungen unten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema
Finanzierung SGB II (Hartz IV): hier1
und Hartz IV (SGB II): hier2