(BIAJ) Von Januar bis August 2021 wurden 85.230 Asylerstanträge und 26.558 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 21.227 (33,2 Prozent) mehr Asylerstanträge und 16.132 (154,7 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis August 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 17.493 (20,5 Prozent) der von Januar bis August 2021 gestellten 85.230 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis August 2021 insgesamt 68.615 Asylerstanträge und 33.089 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
38.406 (37,8 Prozent) der insgesamt 101.704 Entscheidungen von Januar bis August 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 20.448 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 41.377 (40,7 Prozent) der 101.704 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 57,3 Prozent mehr als von Januar bis August 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende August 2021 75.579, 5.305 (7,5 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 32.262 (74,5 Prozent) mehr als im August 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. September 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210917 (PDF: fünf Seiten)
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