(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2021 insgesamt 2,367 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (einschließlich von 134,2 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 2,233 Milliarden Euro (58,5 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,817 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2021 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2020 und 2021 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 12. Oktober 2021: Download_BIAJ20211012 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)