(BIAJ) Von Januar bis September 2021 wurden 100.278 Asylerstanträge und 31.454 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 26.105 (35,2 Prozent) mehr Asylerstanträge und 19.469 (162,4 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis September 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 19.554 (19,5 Prozent) der von Januar bis September 2021 gestellten 100.278 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September 2021 insgesamt 77.776 Asylerstanträge und 35.447 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
43.857 (38,7 Prozent) der insgesamt 113.223 Entscheidungen von Januar bis September 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 23.471 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 44.572 (39,4 Prozent) der 113.223 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 55,9 Prozent mehr als von Januar bis September 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende September 2021 84.247, 8.668 (11,5 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 38.877 (85,7 Prozent) mehr als im September 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 06. Oktober 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20211006 (PDF: fünf Seiten)
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