(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle und zwei BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten im Bund und in den Ländern von 2005 bis zu den Erstergebnissen (IT.NRW) im "besonderen Jahr" 2020 - mit der Bitte um Beachtung des Kleingedruckten unter der Tabelle und den Abbildungen: Download_BIAJ20211119 (PDF: zwei Seiten) und unten.
Hinweis vom 21.06.2022: Zur Aktualisierung bis zu den "Erstergebnissen" 2021 siehe hier.
aus Glossar zur Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Gemeinsames Statistikportal):
„Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.“
„Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.“ (Äquivalenzeinkommen 2019: 1.790 Euro; 2020: 1.876 Euro)