(BIAJ) In 2021 wurden 148.233 Asylerstanträge und 42.583 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 45.652 (44,5 Prozent) mehr Asylerstanträge und 22.994 (117,4 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als im Vorjahr 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 25.879 (17,5 Prozent) der von Januar bis November 2021 gestellten 148.233 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2021 insgesamt 107.385 Asylerstanträge und 42.569 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden). 59.848 (39,9 Prozent) der insgesamt 149.954 Entscheidungen in 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 32.065 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Weniger „positive Entscheidungen“ als in 2021 (59.848) wurden vom BAMF zuletzt in 2014 getroffen (40.463). Die Anzahl der Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) lag 2021 mit 32.065 sogar noch unter den 33.310 Anerkennungen in 2014.
55.035 (36,7 Prozent) der 149.954 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“). Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende 2021 insgesamt 108.064, 56.008 (107,6 Prozent) mehr als Ende 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Januar 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220113 (PDF: fünf Seiten)
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