(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 734,2 Millionen Euro ausgegeben - 551,7 Millionen Euro (75,1 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 182,5 Millionen Euro (24,9 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).
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Der PAT-Anteil an den Ausgaben der Jobcenter gE reicht im Haushaltsjahr 2021 im Vergleich der Länder ohne Berlin (immer nur die Jobcenter gE) von 31,4 Prozent im Saarland (SL) bis 22,1 Prozent in Schleswig-Holstein (SH). In Berlin beträgt der PAT-Anteil an den Ausgaben gemäß § 16i SGB II lediglich 10,5 Prozent (2020: 7,9 Prozent).

Gemessen am durchschnittlichen Bestand der von den Jobcentern gE gemäß § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse („TN-Bestand“: 33.557) wurden im Haushaltsjahr 2021 durchschnittlich 1.820 Euro pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) ausgegeben – in Westdeutschland durchschnittlich 1.895 Euro und in Ostdeutschland 1.667 Euro. In den Ländern reichten die durchschnittlichen Ausgaben des Bundes für die von den Jobcentern gE gemäß § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse in 2021 von 1.996 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) bis 1.570 Euro in Sachsen (SN).

Die gesamten (am 20.09.2022 aktualisierten) BIAJ-Materialien vom 08. Juni 2022 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20220608 (PDF: zwei Text- und sieben Tabellen-Seiten)