(BIAJ) Von Januar bis Mai 2022 wurden insgesamt 81.784 Asylanträge gestellt, darunter 71.122 Erstanträge – 24.055 (51,1 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Mai 2021. 10.585 (14,9 Prozent) der 71.122 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Mai 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Mai 2021: 10.480 bzw. 22,3 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Mai 2022 insgesamt 89.422 Asylanträge, darunter 75.915 Erstanträge. 50,9 Prozent (45.495) der 89.422 Entscheidungen von Januar bis Mai 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 17.592 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Juni 2021 bis Mai 2022, wurden vom BAMF 169.305 Asylanträge entschieden, darunter 139.628 Erstanträge. Von den 169.305 Entscheidungen in den 12 Monaten von Juni 2021 bis Mai 2022 waren 48,8 Prozent (82.562) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 37.897 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Mai 2022 insgesamt 110.336, 49.911 (82,6 Prozent) mehr als Ende Mai 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Juni 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220613 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier