(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2021 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2021im Kreisvergleich von 40,1 Prozent in Gelsenkirchen und 33,3 Prozent in Bremerhaven bis 1,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,6 Prozent in Essen und 30,3 Prozent in Duisburg bis 10,1 Prozent in München und im Ländervergleich von 30,0 Prozent im Land Bremen bis 5,9 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 12,7 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,2 Prozent; Ostdeutschland 14,9 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,6 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 10,9 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2021, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2021) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2021 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juli 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220708 (PDF: zwei Text- und 13 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und BIAJ-Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.