(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis August 2022 wurden insgesamt 132.618 Asylanträge gestellt, darunter 115.402 Erstanträge – 30.172 (35,4 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis August 2021. 16.937 (14,7 Prozent) der 115.402 gestellten Asylerstanträge von Januar bis August 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis August 2021: 17.493 bzw. 20,5 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis August 2022 insgesamt 151.271 Asylanträge, darunter 129.172 Erstanträge. 55,4 Prozent (83.769) der 151.271 Entscheidungen von Januar bis August 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 27.892 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von September 2021 bis August 2022, wurden vom BAMF 199.521 Asylanträge entschieden, darunter 167.942 Erstanträge. Von den 199.521 Entscheidungen in den 12 Monaten von September 2021 bis August 2022 waren 52,7 Prozent (105.211) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 39.509 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende August 2022 insgesamt 100.377, 24.798 (32,8 Prozent) mehr als Ende August 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. September 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220908 (PDF: fünf Seiten)
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