(BIAJ) Drei Erdgas-Statistiken im Vergleich (Einfuhr/Import/Netzeinspeisung und Ausfuhr/Export/Netzausspeisung):
1. "Einfuhr und Ausfuhr Erdgas in gasförmigem Zustand" (Destatis - Außenhandelsstatistik),
2. Import und Export von Erdgas gemäß Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und
3. "Netzeinspeisung von Gas aus und Netzausspeisung von Gas in Nachbarstaaten" (Destatis- und Eurostat-Energie-Statistik)
Siehe die zwei BIAJ-Abbildungen und die zwei Daten-Tabellen zu den Abbildungen unten. Anmerkung: Die Ergebnisse (Daten) der Nachprüfungen durch Destatis nach den Hinweisen des BIAJ sind noch nicht bekannt (siehe dazu hier). Anmerkung: Die Differenzen zwischen den Datenreihen der Außenhandelsstatistik (Destatis) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - insbesondere am aktuellen Rand - könnten auch mit Blick auf das Nachvollziehen der Berechnung der umstrittenen Gasbeschaffungsumlage (kurz: Gasumlage) durch den "Marktgebietsverantwortlichen", die Trading Hub Europe GmbH (THE), von Interesse sein - auch wenn zu den differierenden Daten über den Im- und Export (noch) die jeweils erzielten Im- und Export-Preise fehlen. Bremen, 25.09.2022.
Anmerkung vom 30.09.2022:
1. "Eine Aussage wann die Prüfung und die evtl. Berichtigungen der Angaben zum Außenhandel mit Erdgas abgeschlossen sind kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden." (Destatis 30.09.2022)
2. Zur Geheimhaltung der Daten zum Erdgas-Import nach Herkunftsländern siehe unten, unter den Tabellen.
Hinweis vom 07.10.2022: Siehe dazu auch "Erdgasexport aus der Bundesrepublik Deutschland in den diversen amtlichen Gasstatistiken".
Anhang vom 30.09.2022:
Warum werden in der Außenhandelsstatistik zu den Einfuhren (Import) und Ausfuhren (Export) von Erdgas seit 2016 (!) keine Daten zu den Ursprungsländern ausgewiesen? In einer Fußnote unter der BAFA-Tabelle „Aufkommen und Export von Erdgas“ (BAFA = Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) heißt es: „Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Importe seit 2016 nicht mehr nach Ursprungsländern ausgewiesen.“ Auf Frage des BIAJ (e-Mail) nach der Rechtsgrundlage für diese Geheimhaltung antwortet das Statistische Bundesamt (Destatis) am 29.09.2022 (e-Mail): „… die gesetzlichen Regelungen der Außenhandelsstatistik auf europäischer Ebene (Art. 10 Verordnung (EG) Nr. 471/2009, Art. 11 Verordnung (EG) Nr. 638/2004) sehen die "passive Geheimhaltung" vor. Danach werden Einzelangaben auf Antrag der betroffenen Ein- oder Ausführer geheim gehalten.“
Bemerkenswert: Die genannten Verordnungen stammen aus den Jahren 2004 und 2009, die Geheimhaltung begann aber erst 2016 (1) und nicht nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 am 01.01.2010. Eine Vermutung: Vor 2016 wurde kein Antrag eines Ein- oder Ausführers gestellt. Erst im Gründungsjahr von Uniper (ein „von E.ON abgespaltener Ruhrgasnachfolger“) wurde offensichtlich ein solcher Antrag – vermutlich von E.ON oder Uniper - gestellt und genehmigt. (1) Seitdem werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) keine Daten mehr zum Erdgas-Import nach Ursprungsländern ausgewiesen.
(1) Nachtrag 30.09.2022 13:08: Das Statistische Bundesamt (Destatis) weist darauf hin, dass in den Veröffentlichungen der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes die Ergebnisse der Erdgasein- und -ausfuhren auf Länderebene auch vor dem Jahr 2016 nicht veröffentlicht wurden -. anders als in den Veröffentlichungen des BAFA bis 2015. Bei den Ergebnissen der BAFA bzw. Destatis handelt es sich um separate Erhebungen und Veröffentlichungen.
Zudem weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass auch die Angaben zum Antragsteller der Geheimhaltung dem Datenschutz unterliegen. n