(BIAJ) Für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in 2021 wurden den 405 Jobcentern insgesamt 5,004 Milliarden Euro zugewiesen (zugeteilt). 4,048 Milliarden Euro (80,9 Prozent) davon wurden für diese Leistungen ausgegeben. (siehe Spalten 2, 4 und 5 in der BIAJ-Tabelle, Seite 1) Bei jahresdurchschnittlich 3,792 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) entsprach dies einer Zuweisung in Höhe von 109,97 Euro pro ELB und Monat und Ausgaben in Höhe von 88,96 Euro pro ELB und Monat. (siehe Spalten 1, 3 und 6) Von den Ausgaben in Höhe von 4,048 Milliarden Euro entfielen 703,1 Millionen Euro (17,4 Prozent) auf die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II (TaAM). (siehe Spalten 7 und 8) Einschließlich der Mittel aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT: "aktivierte Mittel aus dem Titel für Arbeitslosengeld II") wurden 2021 insgesamt 925,1 Millionen Euro für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II ausgegeben, 24,0 Prozent davon aus dem PAT. (siehe Spalten 9 und 10) Bei durchschnittlich 42.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN; geförderte Beschäftigungsverhältnisse), 11 pro 1.000 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand, wurden im Monat durchschnittlich 1.805 Euro pro Monat und TN ausgegeben. (siehe Spalten 11 bis 13)
Zu den entsprechenden Daten in den einzelnen Jobcentern siehe die BIAJ-Tabelle vom 28. September 2022: BIAJ_20220928 (PDF, 14 Seiten mit allen 405 Jobcentern - wie immer auf der BIAJ-Seite kostenfrei)
Mittel und Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung", darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Jobcenter 2021
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