(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2022 wurden von den 301 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 3,080 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 80,3 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,836 Milliarden Euro. (2021: 81,3 Prozent) Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurde von den Jobcentern gE nominal 24,5 Millionen Euro (0,8 Prozent) weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. In den Ländern reichen die Veränderungsraten dieser Ausgaben der Jobcenter gE im Vorjahresvergleich (2022/2021) von +9,5 Prozent in Hamburg (HH) bis -14,4 Prozent in Brandenburg (BB).
Die Minderausgaben in Höhe von 24,5 Millionen Euro reduzieren sich auf 18,2 Millionen Euro, wenn die Mehrausgaben in Höhe von 5,2 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und die Mehrausgaben bei den nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen in Höhe von 1,0 Millionen Euro berücksichtigt werden. (Rundungsdifferenz wg. Rundung auf 100.000 Euro)
Die BIAJ-Materialien vom 15. Januar 2023 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20230115. (PDF: 19 Seiten) Auszug (eine Tabelle von 19):
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen) zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (Hartz IV): hier1
Weitere BIAJ-Informationen (Materialien und Kurzmitteilungen) zum Thema "SGB II (Hartz IV)": hier2