(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Während die „Gesamtschutzquote“ im Verlauf des Jahres 2022 von 39,9 Prozent auf 56,2 Prozent stieg, sank die „Anerkennungsquote“ von 21,4 Prozent auf 17,9 Prozent. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n

2022 wurden insgesamt 244.132 Asylanträge gestellt, darunter 217.774 Erstanträge – 69.541 (46,9 Prozent) mehr Erstanträge als 2021. 24.791 (11,4 Prozent) der 217.774 gestellten Asylerstanträge in 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (2021: 25.879 bzw. 17,5 Prozent der Asylerstanträge)

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2022 insgesamt 228.673 Asylanträge, darunter 196.341 Erstanträge. 56,2 Prozent (128.463) der 228.673 Entscheidungen in 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.911 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).

Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Dezember 2022 insgesamt 136.448, 28.384 (26,3 Prozent) mehr als Ende Dezember 2021.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Januar 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230112 (PDF: fünf Seiten)

2023 01 12 biaj abb 3 aus bamf asyl entscheidungen 2014 bis 122022

(1) Anteil der Summe der Fälle, in denen die Rechtsstellung als Flüchtling (gem. Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG) zugesprochen wurde (2022: 40.911), an den Asylentscheidungen (Erst- und Folgeanträge) insgesamt (2022: 228.673) (in Prozent).
(2) Anteil der Summe der Fälle, in denen die Rechtsstellung als Flüchtling (gem. Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG) zugesprochen wurde, der Fälle, in denen subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG gewährt wurde, und der Fälle, in denen ein Abschiebungs­verbot gem. § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festgestellt wurde (2022: 128.463), an den Asylentscheidungen (Erst- und Folge­anträge) insgesamt (228.673) (in Prozent).
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