(BIAJ) 2022 wurden von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 528,8 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben – nominal 20,95 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021, aber immer noch 36,7 Millionen Euro weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Hinweis vom 18.10.2023: aktualisiert bis September 2023 hier.
Bis März 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Jobcenter gE von 565,5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 567,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 auf 457,5 Millionen Euro gesunken, auf den tiefsten Stand im Beobachtungszeitraum (2012 bis Dezember 2022).
Nachrichtlich: Die Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ verlief nach 2017 deutlich anders als die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2 (SGB III: hier_sgb3)