(BIAJ) Nach Zuteilung der „Sondermittel ukrainischer Geflüchteter“ in Höhe von 100 Millionen Euro (1) sind den Jobcentern Bundesmittel in Höhe von insgesamt 4,698 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2023 zugeteilt - 309 Millionen Euro (6,2 Prozent) weniger als im Vorjahr 2022. (2)
Wie sich die Verteilung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ für die einzelnen Jobcenter 2023 und im Vergleich zum Vorjahr 2022 darstellt ist der BIAJ-Tabelle entnehmen. Siehe hier: Download_BIAJ20230228 (PDF: 8 Seiten; Auszug – Seite 1 von 8 unten)
(1) Ausgabemittelzuteilung "Sondermittel ukrainische Geflüchtete" aus Titel 971 12 bei Kapitel 6002 (Stand: 23.02.2023) - gemäß Haushaltsvermerk Nr. 3 bei Haushaltsstelle 1101/685 11 ("Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 100 000 T€ der Einsparungen einmalig im Jahr 2023 bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 6002 Tit. 971 12"). Zweckbestimmung der Haushaltsstelle 6002/971 12: "Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krise" – Haushaltsvermerk Nr. 1 heißt dort: "Einsparungen dienen bis zur Höhe von 100 000 T€ einmalig im Jahr 2023 zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1101 Tit. 685 11." Das Soll 2023 bei Haushaltsstelle 6002/971 12: 2,0 Milliarden Euro nach 4,0 Milliarden Euro in 2022.
(2) Bundeshaushalt 2023: Im Regierungsentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 29.06.2022 war bei Haushaltsstelle 1101/685 11 (Zweckbestimmung: „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) eine Kürzung der Mittel (Soll) um 609 Millionen Euro vorgesehen – von 4,809 Milliarden Euro auf 4,209 Milliarden Euro. Im Verlauf der von Protesten gegen die Kürzung begleiteten Haushaltsberatungen wurde das Soll dann nicht um 609 Millionen Euro sondern um 409 Millionen Euro auf 4,400 Milliarden Euro gekürzt und der in Fußnote 1 genannte Haushaltsvermerk Nr.3 angebracht. Der berechtigt zu Mehrausgaben von Einsparungen bei Haushaltsstelle 6002/971 12 in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro.
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