(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis Februar 2023 (März 2022 bis Februar 2023) auf 56,8 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis Februar 2023 (März 2022 bis Februar 2023) auf 16,8 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Im Januar und Februar 2023 sank bei einem Anstieg der Zahl der Asylentscheidungen um 34,7 Prozent im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 8,2 Prozent! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1 im PDF-Download) n
Im Januar und Februar 2023 wurden insgesamt 58.802 Asylanträge gestellt, darunter 54.333 Erstanträge – 24.884 (84,5 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar und Februar 2022. 3.580 (6,6 Prozent) der Erstanträge im Januar und Februar 2023 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar und Februar 2022: 4.042; 13,7 Prozent der 29.449 Erstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar und Februar 2023 insgesamt 42.466 Asylanträge, darunter 37.953 Erstanträge. 51,5 Prozent (21.857) der 42.466 Entscheidungen im Januar und Februar 2023 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 6.093 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von März 2022 bis Februar 2023, wurden vom BAMF 239.606 Asylanträge entschieden, darunter 208.001 Erstanträge. Von den 239.606 Entscheidungen in den 12 Monaten von März 2022 bis Februar 2023 waren 56,8 Prozent (136.066) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.366 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling (16,8 Prozent der 239.606 Entscheidungen).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Februar 2023 insgesamt 157.495, 40.301 (34,4 Prozent) mehr als Ende Februar 2022.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. März 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230309 (PDF: fünf Seiten)
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