(BIAJ) Vorbemerkung: Im ersten Quartal 2023 sank bei einem Anstieg der Asylentscheidungen um 33,4 Prozent im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 8,6 Prozent! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis März 2023 (April 2022 bis März 2023) auf 56,8 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis März 2023 (April 2022 bis März 2023) auf 16,3 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Anmerkung am Rande: Auf Rang drei der am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten unter den in der Bundesrepublik Deutschland Asylantragstellenden im ersten Quartal 2023: Türkei – seit 1952 Mitglied der „Wertegemeinschaft“ NATO! n
Von Januar bis März 2023 wurden insgesamt 87.777 Asylanträge gestellt, darunter 80.978 Erstanträge – 36.070 (80,3 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis März 2022. 5.817 (7,2 Prozent) der Erstanträge von Januar bis März 2023 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis März 2022: 6.476; 14,4 Prozent der 44.908 Erstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis März 2023 insgesamt 68.119 Asylanträge, darunter 60.942 Erstanträge. 51,1 Prozent (34.781) der 68.119 Entscheidungen von Januar bis März 2023 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 9.893 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von April 2022 bis März 2023, wurden vom BAMF 245.738 Asylanträge entschieden, darunter 214.201 Erstanträge. Von den 245.738 Entscheidungen in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023 waren 56,8 Prozent (139.566) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 39.985 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling (16,3 Prozent der 245.738 Entscheidungen).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende März 2023 insgesamt 163.154, 46.855 (40,3 Prozent) mehr als Ende März 2022.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. April 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230412 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier