(BIAJ) Für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in 2022 wurden den 405 Jobcentern insgesamt 5,005 Milliarden Euro zugewiesen (zugeteilt). 3,992 Milliarden Euro (79,8 Prozent) davon wurden für diese Leistungen ausgegeben. (siehe Spalten 2, 4 und 5 in der BIAJ-Tabelle, Seite 1) Bei jahresdurchschnittlich 3,718 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) entsprach dies einer Zuweisung in Höhe von 112,18 Euro pro ELB und Monat und Ausgaben in Höhe von 89,48 Euro pro ELB und Monat. (siehe Spalten 1, 3 und 6) Von den Ausgaben in Höhe von 3,992 Milliarden Euro entfielen 678,6 Millionen Euro (17,0 Prozent) auf die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II (TaAM). (siehe Spalten 7 und 8) Einschließlich der Mittel aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT: "aktivierte Mittel aus dem Titel für Arbeitslosengeld II") wurden 2022 insgesamt 907,6 Millionen Euro für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II ausgegeben, 25,2 Prozent davon aus dem PAT. (siehe Spalten 9 und 10) Bei durchschnittlich 41.255 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN; geförderte Beschäftigungsverhältnisse), 11 pro 1.000 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand, wurden im Monat durchschnittlich 1.833 Euro pro Monat und TN ausgegeben. (siehe Spalten 11 bis 13)
Zu den entsprechenden Daten in den einzelnen Jobcentern siehe die BIAJ-Tabelle vom 16. Dezember 2022: BIAJ_20231216 (PDF, 14 Seiten mit allen 405 Jobcentern - wie immer auf der BIAJ-Seite kostenfrei – zum Haushaltsjahr 2021 siehe hier)
Mittel und Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung", darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Jobcenter 2022
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