(BIAJ) Nach bisherigem Stand der Beratungen des Bundeshaushalts 2024 sind bei der Haushaltsstelle 1101 685-11 mit der Zweckbestimmung "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" 4,200 Milliarden Euro veranschlagt. Zudem stünden nach der Erläuterung Nr. 1 zu dieser Haushaltsstelle Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro zur Verfügung. (Stand: "unvollendete" Bereinigungssitzung am 16./17. November 2023. Die Haushaltswahrheit ist aber eine andere. Mit der am 19. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Eingliederungsmittel-Verordnung vom 14. Dezember 2024 (EinglMV 2024) schafft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) "Haushaltsklarheit" über die Ausgabereste - nicht über die Höhe, aber über die verordnete Umschichtung. § 1 Absatz 1 Satz 2 EinglMV 2024 lautet: "Die verbindlich nach der Erläuterung Nr. 1 zu Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11 zur Verfügung stehenden Ausgabereste werden zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." Das heißt: Zur Verteilung von Bundesmitteln für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" auf die Jobcenter steht nach gegenwärtigem Stand das oben genannte Soll in Höhe von 4,200 Milliarden Euro zu Verfügung. (2023: 4,700 Milliarden Euro einschließlich von Ausgaberesten in Höhe von 200 Millionen Euro und "Sondermittel ukrainische Geflüchtete" in Höhe von 100 Millionen Euro.) Wie sich die Verteilung dieser 4,200 Milliarden Euro - abzüglich von geschätzten 20 Millionen Euro für die "Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094)" (§ 1 Absatz 2 EinglMV 2024) - auf die einzelnen Jobcenter nach Berechnung des BIAJ darstellt, finden Sie im Download_BIAJ20231221 (PDF: neun Seiten; siehe dort auch die Fußnoten, insbesondere Fußnote 1, mit weiteren Erläuterungen). Auf Länderebene reichen die Veränderungsraten von -5,7 Prozent in Bayern (BY) bis -16,7 Prozent in Berlin (BE) - auf Jobcenterebene von +20,7 Prozent in Eichstätt (BY) und +11,0 Prozent in Donau-Ries (BY) bis -19,5 Prozent in Ahrweiler (RP) und -21,1 Prozent in Friedrichshain-Kreuzberg (BE). Bremen, 21. Dezember 2023