(BIAJ) 2023 wurden insgesamt 351.915 Asylanträge gestellt, darunter 329.120 Erstanträge – 111.346 (51,1 Prozent) mehr Erstanträge als 2022. 22.603 (6,9 Prozent) der 329.120 gestellten Asylerstanträge in 2023 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (2022: 24.791 bzw. 11,4 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2023 insgesamt 261.601 Asylanträge, darunter 235.829 Erstanträge. 51,7 Prozent (135.277) der 261.601 Entscheidungen in 2023 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 42.525 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). (2022: 56,2 Prozent) Zu den Entscheidungen in den Jahren 2014 bis 2023 siehe die folgende Tabelle.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Dezember 2023 insgesamt 239.614, 103.166 (75,6 Prozent) mehr als Ende Dezember 2022.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Januar 2024 mit drei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") von 2014 bis Dezember 2023: Download_BIAJ20240109 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl (BAMF) hier.