(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung und -Tabellen zur Entwicklung der Zahl der Fälle, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ((Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung)) gezahlt wurden - nach Alter der Leistungsberechtigten (Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahre) in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten von 2017 bis 2022/23. Im Anhang (Seite 7) ein Blick auf die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen (Soll und Ist) im Bundeshaushalt von 2008 bis 2024 (2023 und 2024 bisher nur Soll). Die BIAJ-Materialien vom 20. März 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240320 (PDF: 7 Seiten)

Ende 2022 wurden für 825.724 der insgesamt 14,252 Millionen Kinder im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (DE) Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, d.h. für 58 von 1.000 Kindern (5,8 Prozent der Kinder). In den drei Stadtstaaten betrug diese Quote (dieser Anteil an den Kindern im Alter von unter 18 Jahren) am 31.12.2022: 77 von 1.000 in Berlin (BE), 79 von 1.000 in Hamburg (HH) und 106 von 1.000 im Land Bremen (HB). (1) Zur Verteilung der Leistungsberechtigten auf die Altersjahre siehe die BIAJ-Abbildung und -Tabelle unten (bzw. im PDF-Download mit weiteren Quartalsdaten bis von Juni 2017 bis September 2023).
Auszüge (Abbildung und eine der insgesamt sechs Tabellen):

2024 03 20 uvg leistungsberechtigte pro 1000 kinder bund stadtstaaten ende 2022 biaj abb

2024 03 20 kinder und uvg leistungsberechtigte bund stadtstaaten ende 2022 biaj tab

(1) Zu den Vorjahren siehe auch die BIAJ-MaterialienUnterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder 0-17) im Ländervergleich 2017 bis 2021/22“ vom 21./23. März 2023.