(BIAJ) Eine kurzer unkommentierter Blick auf die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort, Wohnort), die Einpendler und Auspendler (insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende) (1) und die differenzierten Ein- und Auspendlerquoten am 30. Juni 2023. (BIAJ-Tabelle) Die Einpendlerquoten (insgesamt - Spalte 9) reichen von 64,7 Prozent in Frankfurt am Main (F) bis 23,8 Prozent in Berlin (B). (Männer: von 68,3 Prozent in F bis 25,6 in B; Frauen: von 60,4 Prozent in F bis 21,9 in B und 21,8 in der Region Hannover). Die Auspendlerquoten (insgesamt- Spalte 21) reichen von 51,2 Prozent in Duisburg (DU) bis 14,7 Prozent in Berlin (B). (Männer: 54,5 Prozent in DU bis 17,6 Prozent in B; Frauen: 46,8 Prozent in DU bis 11,6 Prozent in Berlin. (zum Vorjahresvergleich siehe unter der Tabelle)
Beim Vergleich mit den Vorjahren (2) ist die im Dezember 2023 erfolgte „partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik“ zu beachten. (3) Unter den Großstädten ist davon insbesondere die Stadt Bremen betroffen – höchster (relativer) Anstieg der Anzahl der Einpendler (+6,3 Prozent - von nicht revidierten 123.196 am 30.06.2022 um 7.731 auf 130.927 am 30.06.2023) und niedrigster (relativer) Rückgang der Anzahl der Einpendler (-2,0 Prozent – von 52.550 am 30.06.2022 um 1.065 auf 51.485 am 30.06.2023) – eine Veränderung, die bei den Einpendlern in die Stadt Bremen insbesondere Männer betraf (Einpendler - männlich: +8,6 Prozent bzw. +6.490; weiblich: +2,6 Prozent bzw. +1.241)
Die Erklärung in der Hintergrundinfo der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: „Nennenswert ist im Besonderen, dass die Abgrenzung der Gewerbeflächen zwischen Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven nun exakt erfolgt. Das Stadtbremische Überseehafengebiet liegt als Enklave inmitten des Gebietes der Stadt Bremerhaven, politisch-administrativ gehört es zur (etwa 60 km entfernten*) Stadt Bremen. Bisher konnte das Stadtbremische Überseehafengebiet nur der Stadt Bremerhaven zugeordnet werden. Mit der neuen Ermittlungslogik wird es nun formell richtig bei der Stadt Bremen ausgewiesen.“ (siehe Fußnote 3a; * Einfügung von BIAJ) Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Wie der Arbeitsort Bremerhaven 13 Prozent seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verlor" vom 14. April 2023 hier.
(1) "Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB), deren Arbeitsort sich vom Wohnort unterscheidet. Einpendler wohnen nicht an ihrem Arbeitsort, Auspendler arbeiten nicht an ihrem Wohnort. In der Beschäftigungsstatistik werden Personen als Pendler ausgewiesen, wenn ihr Arbeitsort außerhalb der Gemeinde-, Kreis- oder Landesgrenzen ihres Wohnortes liegt. Ob und wie häufig Pendler tatsächlich ihren Arbeitsort aufsuchen, ist unerheblich. Beschäftigte, die in der selben Gemeinde (bzw. Kreis oder Land) wohnen und arbeiten, gelten nicht als Pendler.“ (Statistik der Bundesagentur für Arbeit)
(2) BIAJ-Materialien vom 13. März 2023, Einpendlerquoten und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich: Insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende - 30. Juni 2020, 2021 und 2022 (siehe hier: BIAJ_20230323)
(3) Statistik der Bundesagentur für Arbeit, a) Beschäftigungsstatistik – Verbesserte Ermittlung des Arbeitsortes (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Hintergrundinfo-Verbesserte-Ermittlung-Arbeitsort.pdf), b) Beschäftigungsstatistik – partielle Revision 2023 (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Partielle-Revision-2023.pdf)