(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die zugeteilten Bundesmittel und die Ausgaben der beiden bremischen Jobcenter für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ im ersten Quartal 2024:
A Jobcenter Bremen Stadt
Dem Jobcenter Bremen Stadt wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 62,942 Millionen Euro zugeteilt, 10,258 Millionen Euro (14,0 Prozent) weniger als im Vorjahr (Soll 2023: 72,300 Millionen Euro) bzw. 6,654 Millionen Euro (9,6 Prozent) weniger als 2023 für diese Leistungen ausgegeben wurden (Ist 2023: 69,596 Millionen Euro).
Im ersten Quartal 2024 wurden vom Jobcenter Bremen Stadt 16,845 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, 311.000 Euro (1,9 Prozent) mehr als im ersten Quartal 2023 (Januar bis März 2023: 16,535 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (62,942 Millionen Euro) wurden im ersten Quartal 2024 26,8 Prozent der für das Haushaltsjahr zugeteilten Mittel ausgegeben. (Januar bis März 2023: 22,6 Prozent der für 2023 zugeteilten 73,200 Millionen Euro) (siehe dazu die Tabelle auf Seite 2 im PDF-Download)
B Jobcenter Bremerhaven
Dem Jobcenter Bremerhaven wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 17,349 Millionen Euro zugeteilt, 2,164 Millionen Euro (11,1 Prozent) weniger als im Vorjahr (Soll 2023: 19,512 Millionen Euro) bzw. 432.000 Euro (2,6 Prozent) weniger als 2023 für diese Leistungen ausgegeben wurden (Ist 2023: 16,917 Millionen Euro).
Im ersten Quartal 2024 wurden vom Jobcenter Bremerhaven 3,765 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, 28.000 Euro (0,7 Prozent) mehr als im ersten Quartal 2023 (Januar bis März 2023: 3,738 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (17,349 Millionen Euro) wurden im ersten Quartal 2024 21,7 Prozent der für das Haushaltsjahr zugeteilten Mittel ausgegeben. (Januar bis März 2023: 19,2 Prozent der für 2023 zugeteilten 19,512 Millionen Euro) (siehe dazu die Tabelle auf Seite 3 im PDF-Download)
Zu den für das Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis März 2024 (und 2023) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Tabellen vom 19. April 2024: Download_BIAJ20240419 (PDF: eine Text- und zwei Tabellenseiten)
Hinweis vom 23.04.2024: Entsprechende BIAJ-Materialien zum Bund und den Ländern (immer nur Jobcenter gE) finden Sie hier.