Kinder und erwartete finanzielle Entlastung der Kommunen in den 16 Ländern.
Ende 2003 waren in der Bundesrepublik Deutschland 933.486 Kinder im Alter von unter 15 Jahren bzw. deren Eltern auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) angewiesen, 5,3% mehr als ein Jahr zuvor.1 Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 wird die Zahl der Kinder, deren Eltern auf die zukünftige Sozialhilfe für Arbeitsuchende, das sog. Arbeitslosengeld II, angewiesen sein werden, auf etwa 1,8 Millionen steigen.2 Zudem werden die Eltern von etwa 280.000 Kindern, die zur Zeit noch Arbeitslosenhilfe erhalten, ab dem 1. Januar 2005 keinen Anspruch auf die "neue Leistung" haben.
Ein Teil der finanziellen Entlastung des Bundes und der Länder, die von der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und des Wohngeldes für Arbeitslosenhilfeempfänger/innen erwartet wird, soll nach dem Willen der Bundesregierung zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft und zum Ausbau der Kinderbetreuung genutzt werden, 1,5 Milliarden Euro pro Jahr gemäß Pressemitteilung des BMFSFJ vom 14. Juli 2004.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 21. September 2004 finden Sie hier: Download