(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben des Bundes (Soll und Ist) für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) und die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" und die Entwicklung der Ausgaben pro ELB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in den Jahren 2005 (Inkrafttreten des SGB II) bis 2023/2024.
In 2023 wurden für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II - Hartz IV) ohne den kommunalen Finanzierungsanteil insgesamt 6,318 Milliarden Euro (Ist) ausgegeben, 1,068 Milliarden Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2023 veranschlagten 5,250 Milliarden Euro (Soll). (siehe die Spalten 2 bis 4 in der BIAJ-Tabelle unten oder in PDF hier: Download_BIAJ20240703) (1)
Für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" wurden 2023 insgesamt 3,814 Milliarden Euro (Ist) ausgegeben, 586 Millionen Euro weniger als die veranschagten 4,400 Milliarden Euro (Soll). (siehe die Spalten 5 bis 7) Insgesamt wurden vom Bund in 2023 für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und die "Leistungen zur Eingliederung" 10,133 Milliarden Euro ausgegeben (Ist), 483 Millionen Euro mehr als das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll. (siehe die Spalten 8 bis 10)
Die ergänzend zugewiesenen Ausgabereste in Höhe von 600 Millionen Euro (Bundeshaushalt 2023) plus 200 Millionen Euro (Artikel 1, Ziffer 1 "Zweite Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023") wurden demnach nur zum Teil in Anspruch genommen. (siehe Fußnote 9).
Gemessen an den durchschnittlich 3,929 Millionen ELB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte; siehe Spalte 1) wurden im Jahr 2023 durchschnittlich 1.608 Euro pro ELB für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und 971 Euro pro ELB für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ausgegeben. (siehe Spalten 12 und 14)
(1) siehe zu den "Gesamtverwaltungskosten" die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV (SGB II): „Verwaltungskosten“ stiegen 2023 auf 7,4 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005" (30.01.2024)
SGB II (Hartz IV): Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ - Soll und Ist 2005-2023/24
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