(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 1,467 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 122,6 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer") – 73,6 Millionen Euro (4,8 Prozent) weniger als im ersten Halbjahr 2023.
Von den zugeteilten 3,158 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2024 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer", die nicht den einzelnen Jobcentern zugeteilt werden, wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 1,345 Milliarden Euro (42,6 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 42,6 Prozent) von 52,4 Prozent im Land Bremen (HB) bis 30,8 Prozent in Thüringen (TH). (1)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 10. Juli 2024: Download_BIAJ20240710 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)

2024 07 10 biaj tab 1 aus sgb2 ausgaben leistungen eingliederung egt 01 06 2023 2024

(1) Anmerkung zur „Mittelausschöpfung“: Die geplanten bzw. faktisch vollzogenen Umschichtungen von den genannten zugeteilten Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2024 zu den Mitteln für den Bundes­anteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter gE in 2024 sind dem BIAJ nicht bekannt.