(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit3,700 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/685 11-253 – 450 Millionen Euro weniger als die 4,150 Milliarden in 2024). Gemäß Erläuterung bei Haushaltsstelle 1101/685 11-253 dürfen zudem Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zur Höhe von 350 Millionen Euro in Anspruch genommen werden (1,0 Milliarden Euro weniger als die 1,350 Milliarden in 2024).
Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2025 sind 5,250 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13-259 – 200 Millionen Euro mehr als die 5,050 Milliarden Euro in 2024 - aber 1,068 Milliarden Euro weniger als das Ist in 2023!).
Einschließlich der genannten Ausgabereste die in Anspruch genommen werden dürfen, ergibt sich damit ein „Gesamtbudget 2025“ in Höhe von 9,300 Milliarden Euro - 1,250 Milliarden Euro weniger als in Bundeshaushalt 2024. (2)
900 Millionen Euro der geplanten Kürzung des "Gesamtbudgets" um insgesamt 1,250 Milliarden Euro werden von der Bundesregierung mit der Übertragung der „Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ und der „Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit begründet – Beitrags- statt Steuerfinanzierung. (siehe Deutscher Bundestag, Drucksache 20/9792, S.21/22)
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (300 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2025 (im Vergleich zu 2024) sein könnten und wie sich dies im Vergleich zur Mittelzuteilung im laufenden Haushaltsjahr 2024 (Stand 26.01.2024) darstellen könnte. (BIAJ-Tabelle vom 17.07.2024: Download_BIAJ20240717 – PDF: 11 Seiten – mit der Bitte um Beachtung der Anmerkungen und Fußnoten auf Seite 11)
Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2025 geändert werden – u.a. wegen der genannten Übertragung von Leistungen (FbW und Reha) auf die Agenturen für Arbeit und den (überwiegend) beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA).
(1) Regierungsentwurf (Bundesministerium der Finanzen), 15. Juli 2024
(2) Im Vergleich zum „warnenden Ausblick“ vom 01.07.2024 (hier) wurde das „Gesamtbudget“ (einschl. Ausgabereste) um 550 Millionen Euro weniger gekürzt (statt um 1,800 Milliarden Euro um 1,250 Milliarden Euro).