(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juni 2025 insgesamt 158.753 Asylanträge entschieden. Nur 18,3 Prozent (29.072) der 158753 Entscheidungen von Januar bis Juni 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 18.356; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 2.634; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 8.082). (Januar bis Juni 2024: 47,0% von 157.076 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF und unten)
50,8 Prozent (80.586) der von Januar bis Juni 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juni 2024: 27,5%). 30,9 Prozent (49.095) der Entscheidungen des BAMF (darunter 15.943 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Juni 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Juni 2024: 25,4%).
Gestellt wurden von Januar bis Juni 2025 insgesamt 61.336 Asylerstanträge (darunter 8.982 bzw. 14,6 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 49,5 Prozent (60.080) weniger Asylerstanträge als die 121.416 von Januar bis Juni 2024.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. Juli 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Juni 2023: Download_BIAJ20250707 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Entscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über Asylanträge - 2014 bis Juni 2025 (Jahres/Halbjahressummen)“ und „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")
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