(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den Übergang von bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen (w) und Bewerber (m) für Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2018/19 bzw. 2016/17 bis 2023/24in sozialversicherungspflichtige Ausbildung – drei Monate, 12 Monate und 24 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres in der Bundesrepublik Deutschland, in Bremen (Land), Hamburg, Berlin und Bayern. Siehe hier: Download_BIAJ20251006 (PDF: 15 Seiten – Auszug: Seite 2 und 7 von 15 unten)