Den 12 Berliner Jobcentern waren 2011 für SGB II-Leistungen zur Eingliederung (Hartz IV) 489,8 Millionen Euro zugewiesen worden. Von diesen 489,8 Millionen Euro wurden 436,3 Millionen Euro (netto) für diese Leistungen ausgegeben. (Ausschöpfungsquote: 89,1 Prozent) 53,5 Millionen (10,9 Prozent) wurden nicht für SGB II-Leistungen zur Eingliederung ausgegeben. Diese 53,5 Millionen Euro fließen, abzüglich von (ggf. entstandenen) Mehrausgaben bei den „Verwaltungskosten“, an den Bund zurück und stehen 2012 nicht mehr für SGB II-Leistungen zur Eingliederung zur Verfügung. Für diese 53,5 Millionen Euro gilt aus Sicht des Bundes: „zurückfordern statt fördern“.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 5. März 2012 mit den entsprechenden Daten für die einzelnen Berliner Jobcenter finden Sie hier: Download (entsprechende Materialien zu den Bundesländern finden Sie hier)