(BIAJ) Den 304 Jobcentern gE (hier immer ohne die 106 „Optionskommunen“ alias zkT) wurden für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2013 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2,508 Milliarden Euro zugewiesen (ohne „Fluthilfemittel“). 1,548 Milliarden Euro (61,7%) wurden in den ersten neun Monaten für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben. Diese rechnerischen "Ausschöpfungsquoten" (vor Umschichtungen und Mittelsperrungen) reichen von 83,6 Prozent in Hamburg bis 50,6 Prozent im Saarland.

Wie sich dies im Bund und in den einzelnen Ländern (ohne zkT) darstellt und für welche Leistungen die bisherigen Ausgaben erfolgten, finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 12. Oktober 2013: Download (Haushaltsjahre 2012 und 2013 insgesamt: Download2)


Ergänzung (25. Oktober 2013): Entsprechende Daten zu den Jobcentern Bremen Stadt und Bremerhaven finden Sie hier.


Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Ausgaben und "Finanzierung SGB II" (Hartz IV) finden Sie mit der Suchfunktion und dem Suchwort "Finanzierung" bzw. "Finanzierung (SGB II)".