In den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres (2013) wurden von den beiden bremischen Jobcentern insgesamt 31,2 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben, 840.000 Euro (2,6 Prozent) weniger als in den ersten acht Monaten des Vorjahres (2012). Bis zu 5,8 Millionen Euro sollen aus den Eingliederungsbudgets in die Verwaltungskostenbudgets der Jobcenter Bremen Stadt und Bremerhaven umgeschichtet werden. Siehe dazu die am 10. September 2013 ergänzten BIAJ-Tabellen - jetzt mit Datenblättern für die einzelnen bremischen Jobcenter: hier und den folgenden am 8. September 2013 aktualisierten Text)
Für das gesamte Haushaltsjahr 2013 wurden vom Bund für diesen Zweck ("Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II") insgesamt 54,9 Millionen Euro zugewiesen, über 5,4 Millionen Euro (9,0 Prozent) weniger als 2012. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Bundesmittel wurde in die Verwaltungskostenbudgets der bremischen Jobcenter (Bremen Stadt und Bremerhaven) umgeschichtet: 2,9 Millionen Euro in Bremen Stadt und 1,8 Millionen Euro in Bremerhaven. Doch die nicht unerheblichen Umschichtungen aus dem gekürzten Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget in Höhe von 2,9 Millionen Euro scheinen im Jobcenter Bremen Stadt nicht zu reichen.
Laut Vorlage Nr. 18/423-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 11. September 2013 zeichnet sich nach Angaben des Jobcenters Bremen Stadt "sogar ein zusätzlicher Umschichtungsbedarf von gut 1 Mio. € ab." Und weiter heißt es dort: "Dieser resultiert aus höheren Personalkosten, da das Jobcenter in 2013 geringere Personalfluktuationen als in den Vorjahren hatte. Insgesamt könnte sich damit ein Umschichtungsbedarf von Eingliederungsmitteln in das Verwaltungskostenbudget von rund 4 Mio. € ergeben." (Seite 3: www.wirtschaft.bremen.de -> Deputation -> Deputation staatlich)
Ein Gespür dafür, was dies u.a. für Leistungsberechtigte bedeutet, denen vom Jobcenter Bremen Förderzusagen gemacht wurden (z.B. Weiterbildung, Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung), ist in der Deputationsvorlage nicht zu erkennen. Statt die aktuellen "Steuerungsprobleme" und die "Lösung" dieser Probleme auf Kosten von Leistungsberechtigten zu erwähnen, heißt es in der Vorlage: "Als Fazit kann festgehalten werden, dass keines der beiden JC signifikante kritische Befunde aufweist. Aufmerksam zu beobachten und ggf. nachzusteuern ist der Mittelabfluss beim JC Bremen, das bei den Ausgaben unterdurchschnittlich ist."
Fazit: Der "Beschlussvorschlag", "Die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen nimmt von der Vorlage Kenntnis.", reicht angesichts der aktuellen Probleme nicht aus. (Siehe auch hier: "Verwaltungskosten") #
Zur Erinnerung: Von den zugewiesenen knapp 60,4 Millionen Euro wurden 2012 insgesamt 50,3 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben. 640.000 Euro wurden für die Finanzierung von Verwaltungskosten (Mehrausgaben: Bundesanteil) umgeschichtet und ausgegeben. 2013 sollen dies bis zu 5,8 Millionen Euro sein. (siehe oben) Mit Abschluss des Haushaltsjahres wurden von den beiden bremischen Jobcentern insgesamt 9,4 Millionen Euro an den Bund "zurückgegeben".