(BIAJ) In diesen BIAJ-Materialien geht es nicht um "die Frauenquote", die Frauenquote in den Aufsichtsräten großer börsennotierter Unternehmen. Es geht um die weniger beachteten Frauenquoten am "anderen Rand" oder auch "unteren Rand" des Arbeitsmarktes, der Gesellschaft. 52,9 Prozent der "Langzeitleistungsbeziehenden" (Hartz IV: 2012) waren Frauen. Die verordnete "Mindest-Frauenförderquote" betrug 46,8 Prozent, die realisierte 43,5 Prozent. (SGB II-Eingliederungsbilanz 2012)
In den BIAJ-Materialien finden Sie auch alle Grunddaten für die Berechnung der diversen Frauenquoten im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) und eine Alternativberechnung.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. November 2013 (8 Jahre Bundeskanzlerin) finden Sie hier: Download