Im vergangenen Haushaltsjahr 2013 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 8,6 Milliarden Euro für die „aktive Arbeitsförderung“ (SGB III) ausgegeben. Dies waren 13,5 Milliarden Euro weniger als 2002, dem Jahr in dem die „Hartz-Kommission“ einberufen wurde und ihren Bericht der Bundesregierung übergab.
Für Arbeitslosengeld (SGB III) wurden 2013 insgesamt 15,4 Milliarden Euro ausgegeben, 11,6 Milliarden Euro weniger als 2002. Die Beitragseinnahmen betrugen 2013 insgesamt 27,6 Milliarden Euro, 19,8 Milliarden Euro weniger als 2002.
In diesen BIAJ-Materialien ist dargestellt wie sich die Beitragseinnahmen und die Ausgaben für die „aktive Arbeitsförderung“ (SGB III) und das Arbeitslosengeld (SGB III) seit 2002 entwickelt haben.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 31. März 2014 finden Sie hier: Download (Aktualisierung bis Juni 2015 in den BIAJ-Materialien vom 15. Juli 2015: hier)