(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ ohne die „zugelassenen kommunalen Träger“, die 105 Jobcenter zkT) gaben nach ersten Abrechnungsergebnissen der Bundesagentur für Arbeit von den für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2014 vom Bund zugeteilten 2,677 Milliarden Euro lediglich 2,133 Milliarden Euro für diese Leistungen aus. Die rechnerische Ausschöpfungsquote vor Umschichtung von „Eingliederungsmitteln“ in die „Verwaltungskostenbudgets“ der Jobcenter gE betrug 79,7 Prozent.
In den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die rechnerische Ausschöpfungsquote im Haushaltsjahr 2014 nach ersten Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) von 88,5 Prozent in Hamburg bis 67,9 Prozent in Bayern. (siehe Seite 3 im Download!)
Abrechnungsergebnisse zur Verwendung der von den 303 Jobcentern gE nicht für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegebenen etwa 544 Millionen Euro lagen bei Redaktionsschluss nicht vor. Der weit überwiegende Teil dürfte der Deckung von Mehrausgaben für die „Verwaltungskosten“ der Jobcenter gE gedient haben.
Die BIAJ-Materialien vom 14. Januar 2015 zur Ausgabenentwicklung im Haushaltsjahr 2014 (im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013) im Bund und in den Ländern (immer ohne Jobcenter zkT) finden Sie hier: Download (PDF mit Daten zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen.)
Bremischer Nachtrag vom 20. Januar 2015: Wie sich die Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 in den einzelnen bremischen Jobcentern, dem Jobcenter Bremen Stadt und dem Jobcenter Bremerhaven, darstellen, finden Sie auf den Seiten 2 und 3 im Anhang20150120. (Hinweis: Die Summen der Ausgaben der beiden bremischen Jobcenter auf den Seiten 2 und 3 weichen sehr geringfügig von den Daten für das Land Bremen auf Seite 1 im Anhang ab. Ursächlich hierfür sind Buchungen, die nicht eindeutig einem der beiden JC zugeordnet werden können.)