(BIAJ) Wie werden die im Bundeshaushalt 2015 veranschlagten Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Bundesanteil) auf die insgesamt 408 Jobcenter verteilt? Die "Verteilungsmaßstäbe" wurden in der am 18. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Eingliederungsmittel-Verordnung 2015 (EinglMV 2015) festgelegt.
Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten Beträge für die einzelnen Jobcenter (und die Ländersummen auf Seite 2) sind der BIAJ-Tabelle zu entnehmen. (insbesondere Spalte 3 und 6 - alle Beträge vor Umschichtungen zwischen den beiden Teilbudgets)
Anlässlich des "10. Jahrestages der Einführung des SGB II" (Hartz IV) zum Vergleich angefügt: Die Beträge, die sich nach BIAJ-Berechnung aus den 2004 vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit genannten "Eingliederungspauschalen" und "Verwaltungskostenpauschalen" in 2015 ergeben würden. (siehe Spalten 10 bis 13 und Fußnoten 10 und 11)
Die BIAJ-Materialien vom 5. Januar 2015 finden Sie hier: Download (und BMWA-Anhang: hier)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien vom 28. Januar 2015 (mit Informationen zu den verteilten Ausgaberesten) Download28012015