(BIAJ) Wieviel Bundesmittel wurden den einzelnen Jobcentern für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" (VK) und "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (EGL) im Haushaltsjahr 2014 zugeteilt und wieviel davon für VK und EGL ausgegeben? (hier nur die 303 "gemeinsamen Einrichtungen" der Agenturen für Arbeit und Kommunen: Jobcenter gE) Ohne die "Mittelrückflüsse" im Rahmen der Ausfinanzierung der abgeschafften "Beschäftigungszuschüsse" gemäß § 16e SGB II alte Fassung wurden von diesen 303 Jobcentern insgesamt 145,0 Millionen Euro der zugeteilen Bundesmittel nicht ausgegeben, darunter allein 33,2 Millionen Euro von den 12 Berliner Jobcentern.

Die Minderausgaben von 145,0 Millionen Euro ergeben sich aus den Mehrausgaben für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (VK) in Höhe von 394,4 Millionen Euro (13,26 Prozent mehr ausgegeben als für VK zugeteilt) und den Minderausgaben für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (EGL) in Höhe von 539,4 Millionen Euro (20,18 Prozent weniger ausgegeben als für EGL zugeteilt).

In den einzelnen Jobcentern stellt sich dies höchst unterschiedlich dar. In 47 Jobcentern wurden mehr als 10 Prozent der zugeteilten EGL-Mittel weder für EGL noch (nach Umschichtung) für VK ausgegeben, darunter in Bremen und Leipzig und von den Berliner Jobcentern Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow. In 95 Jobcentern wurden dagegen weniger als ein Prozent der zugeteilten EGL-Mittel weder für EGL noch (nach Umschichtung) für VK ausgegeben. (vgl. Spalte 12 in den Tabellen) Bemerkenswert, da sehr selten: In 6 Jobcentern wurde für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (VK) weniger ausgegeben als zugeteilt, darunter in den Städten Erfurt und Leipzig. (vgl. Spalte 8 in den Tabellen im Download) 

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 03. März 2015 mit einem Großstadtvergleich (Tabelle 1, Seite 3), einem Vergleich der 12 Berliner Jobcenter (Tabelle 2, Seite 4) und einem Anhang (13 Seiten) mit allen 303 Jobcentern (gE) finden Sie hier: Download (PDF)