(BIAJ) 16 unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der sogenannten "Integrationsquoten" der Jobcenter im Bund und in den 15 Großstädten von 2011 bis Oktober 2014, differenziert nach Geschlecht. (Hartz IV) Dargestellt ist die Entwicklung der gleitenden 12-Monats- bzw. Jahresquoten (aktuellster Berichtszeitraum: November 2013 bis Oktober 2014) und die Entwicklung der jeweiligen sog. Jahresfortschrittswerte (aktuellster Berichtszeitraum: Januar bis Oktober 2014): Bund (Seite 1) und die 15 Großstädte in alphabetischer Reihenfolge von Berlin (Seite 2) und Bremen (Seite 3) bis Nürnberg (Seite 15) und Stuttgart (Seite 16).
Die 16 BIAJ-Abbildungen vom 6. März 2015 (auf je einer Seite) finden Sie hier: Download (PDF) (Ergänzung vom 7. März 2015: "In Pankow ist alles anders!" BIAJ06032015)
Am 19. Juli 2015 aktualisiert bis zum Berichtsmonat März 2015: BIAJ19072015
Kurze Anmerkungen und Hinweise:
Dargestellt ist a) die Entwicklung der "Integrationsquoten" K2_M und K2_F im Kennzahlenvergleich nach § 48a SGB II ("Integrationen" in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in vollqualifizierende berufliche Ausbildung und in Selbständigkeit im Verlauf von 12 Monaten mal 100 dividiert durch den durchschnittlichen Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den 12 jeweiligen Vormonaten; zuletzt "Integrationen" von November 2013 bis Oktober 2014 mal 100 dividiert durch den durchschnittlichen Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den 12 Monaten von Oktober 2013 bis September 2014) und b) die Entwicklung des Jahresfortschrittswerts (JFW) dieser "Integrationsquoten" (K2_M-JFW und K2_F-JFW) in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014, zuletzt für den Zeitraum Januar bis Oktober 2014 ("Integrationen" in den 10 Monaten von Januar bis Oktober 2014 mal 100 dividiert durch den durchschnittlichen Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den 10 Vormonaten Dezember 2013 bis September 2014).
Hinweis I: Für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und jede erwerbsfähige Leistungsberechtigte können von den Jobcentern im Rahmen des Kennzahlenvergleichs nach § 48a SGB II pro Monat eine und pro Jahr (im 12- Monatszeitraum) bis zu 12 "Integrationen" erfasst werden.
Hinweis II: "Eine Integration liegt vor, wenn ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Der Umfang (Arbeitsstunden) und die Dauer (Zeitraum der Beschäftigung) dieser Tätigkeit sind dabei unerheblich. Ebenfalls für die Zählung als Integration unerheblich ist der jeweilige Arbeitslosigkeitsstatus (arbeitslos, nicht arbeitslos arbeitsuchend, nicht arbeitsuchend) des Leistungsberechtigten. Zudem ist es irrelevant, ob durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit tatsächlich beendet wird und ob die Person unmittelbar vor Beschäftigungsaufnahme bereits erwerbstätig ist." (aus: Bundesagentur für Arbeit, Kennzahlen nach § 48a, Detailbeschreibungen, Version 1.8, Kennzahl: K2 - Integrationsquote, Oktober 2014, Seite 60)
Hinweis III: In diesem Zusammenhang gegebenenfalls von Interesse. Die BIAJ-Materialien vom 2. März 2015 zur Deputationsvorlage "Bilanz der Joboffensive des Jobcenters Bremen" vom 24. Februar 2015, insbesondere die Abbildung 2: hier.