(BIAJ) 1.001.103 im Jahr 2014 neu festgestellte Sanktionen (Kürzung des Existenzminimums) gegen 441.686 erwerbsfähige Leistungsberechtigte! Durchschnittlich 2,27 neu festgestellte Sanktionen gegen jeden der 441.686 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer neu festgestellten Sanktion: in Berlin durchschnittlich 2,55 (Rang 1 im Ländervergleich), im Jobcenter Passau Stadt durchschnittlich 4,08 (Rang 1 im Jobcentervergleich), in den Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") durchschnittlich 2,37. (Anmerkung aus aktuellem Anlass: Dillingen an der Donau mit durchschnittlich 3,10 auf Rang 13 im Jobcentervergleich. vgl. BSG-Entscheidung B 14 AS 19/14 R vom 29. April 2015)
Nachrichtlich: In 111 Jobcentern übertraf die Zahl der neu festgestellten Sanktionen, die der "Integrationen", in 108 von 303 Jobcentern gE und in 8 von 94 Jobcentern zkT mit vollständigen Daten. (Anm.: Insgesamt gibt es zur Zeit 105 "zugelassene kommunale Träger") In Berlin wurden im Jahr 2014 durchschnittlich 137,7 Sanktionen pro 100 "Integrationen" neu festgestellt (Rang 1 im Ländervergleich), in den Jobcentern Passau Stadt und Passau (Landkreis) 241,0 bzw. 222,8 (Rang 1 und 2 im Jobcentervergleich)! Und: Würde die "Sanktionsquote" analog zur "Integrationsquote" (K2) im Kennzahlenvergleich nach § 48a SGB II berechnet, würde die durchschnittliche "Sanktionsquote" 22,8 Prozent betragen - 32,5 in Berlin (Rang 1 im Ländervergleich) und 72,2 bzw. 72,0 in den beiden Passauer Jobcentern (Stadt und Landkreis: Rang 1 und 2 im Jobcentervergleich) und 6,8 Prozent in den Jobcentern Odenwaldkreis und Oder-Spree (Rang 393 und 394 im Jobcentervergleich).
Die gesamten BIAJ-Materialien "Der etwas andere Blick auf die Ergebnisse der Sanktionsstatistik im Jahr 2014" vom 12. Mai 2015 finden Sie hier: Download (PDF*)
(* 2 Textseiten und 21 Tabellenseiten: tabellarischer Bund-, Länder- und Jobcenter-Form-Vergleich auf Seite 3; tabellarischer Jobcentervergleich auf Seite 4 bis 21)