(BIAJ) Im ersten Quartal 2015 stieg die Zahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Betreuungsgeld geltend gemacht wurde, auf 455.277 („anspruchsbegründende Kinder“). Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechnete/geschätzte „Betreuungsgeldquote“ („anspruchsbegründende Kinder" in Bezug zur Zahl der Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“) ist dagegen, wie schon im vierten Quartal 2014, weiter leicht gesunken – von 45,3 Prozent im vierten Quartal 2014 auf 44,5 Prozent im ersten Quartal 2015. In den Ländern reicht die "Betreuungsgeldquote" im ersten Quartal 2015 von 64,5 Prozent in Baden-Württemberg bis 6,7 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. Juni 2015 zum Betreuungsgeld finden Sie hier: Download (PDF)