(BIAJ) 16 unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der sogenannten "Integrationsquoten" der Jobcenter im Bund und in den 15 Großstädten von 2011 bis März 2015, differenziert nach Geschlecht. (Hartz IV) Dargestellt ist die Entwicklung der gleitenden 12-Monats- bzw. Jahresquoten (aktuellster Berichtszeitraum: April 2014 bis März 2015) und die Entwicklung der jeweiligen sog. Jahresfortschrittswerte (aktuellster Berichtszeitraum: Januar bis März 2015): Bund (Seite 1) und die 15 Großstädte in alphabetischer Reihenfolge von Berlin (Seite 2) und Bremen (Seite 3) bis Nürnberg (Seite 15) und Stuttgart (Seite 16). Ergänzend: Berlin-Pankow (Seite 17) und Bremerhaven (Seite 18).
Die 16 plus 2 BIAJ-Abbildungen vom 19. Juli 2015 (auf je einer Seite) finden Sie hier: Download (18 PDF-Seiten)
Kurze Anmerkungen und Hinweise:
Dargestellt ist a) die Entwicklung der "Integrationsquoten" K2_M und K2_F im Kennzahlenvergleich nach § 48a SGB II ("Integrationen" in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in vollqualifizierende berufliche Ausbildung und in Selbständigkeit im Verlauf von 12 Monaten mal 100 dividiert durch den durchschnittlichen Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den 12 jeweiligen Vormonaten; zuletzt "Integrationen" von April 2014 bis März 2015 mal 100 dividiert durch den durchschnittlichen Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den 12 Monaten von März 2014 bis Februar 2015) und b) die Entwicklung des Jahresfortschrittswerts (JFW) dieser "Integrationsquoten" (K2_M-JFW und K2_F-JFW) in den Jahren 2011 bis 2015, zuletzt für den Zeitraum Januar bis März 2015 ("Integrationen" in den drei Monaten von Januar bis März 2015 mal 100 dividiert durch den durchschnittlichen Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den drei Vormonaten Dezember 2014 bis Februar 2015).
Hinweis I: Für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und jede erwerbsfähige Leistungsberechtigte können von den Jobcentern im Rahmen des Kennzahlenvergleichs nach § 48a SGB II pro Monat eine und pro Jahr (im 12- Monatszeitraum) bis zu 12 "Integrationen" erfasst werden.
Hinweis II: "Eine Integration liegt vor, wenn ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Der Umfang (Arbeitsstunden) und die Dauer (Zeitraum der Beschäftigung) dieser Tätigkeit sind dabei unerheblich. Ebenfalls für die Zählung als Integration unerheblich ist der jeweilige Arbeitslosigkeitsstatus (arbeitslos, nicht arbeitslos arbeitsuchend, nicht arbeitsuchend) des Leistungsberechtigten. Zudem ist es irrelevant, ob durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit tatsächlich beendet wird und ob die Person unmittelbar vor Beschäftigungsaufnahme bereits erwerbstätig ist." (aus: Bundesagentur für Arbeit, Kennzahlen nach § 48a, Detailbeschreibungen, Version 1.10, Kennzahl: K2 - Integrationsquote, Mai 2015, PDF-Seite 62 von 211)