(BIAJ) Wie viel der im Bundeshaushalt 2016 (!) veranschlagten Mittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Haushaltsstelle 1101 685 11) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Haushaltsstelle 1101 636 13) sollen wie auf die einzelnen Jobcenter (303 "gemeinsame Einrichtungen" und 105 "zugelassene kommunale Träger") verteilt werden?
In der BIAJ-Tabelle vom 29. Dezember 2015 (17 Seiten: Download) finden Sie die rechnerische Verteilung der Bundesmittel (und Ausgabereste) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (ohne Mittel für die Ausfinanzierung der Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II alt) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" der 408 Jobcenter. Grundlage: Die am 24. Dezember 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 (EinglMV 2016). Zu den Berechnungsgrundlagen siehe Seite 1 unten und Seite 2 oben. Die endgültige Mittelverteilung bzw. Mittelzuteilung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Weitere Anmerkungen: siehe Seite 17 in der BIAJ-Tabelle.
Informationen zur geplanten Verwendung der in der BIAJ-Tabelle genannten Bundesmittel für Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 können bei den jeweiligen Jobcentern und/oder deren Träger (bei den Jobcentern gE: Agentur für Arbeit und Kommune; bei den Jobcentern zkT: Kommune) erfragt werden. Stichworte: Wirtschafts- bzw. Haushaltsplan, Stellenplan, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm.
Ergänzender Hinweis vom 5. Juni 2016 : Zur Verteilung der "zweiten Tranche" für "flüchtlingsindizierte Mehrbedarfe" (BMAS) siehe BIAJ20160605.