(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE* gaben im Jahr 2015 insgesamt 2,156 Milliarden Euro (79,9 Prozent) der zugeteilten 2,699 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ aus. Dies waren 22 Millionen Euro (1,0 Prozent) mehr als 2014, aber 178 Millionen Euro (7,6 Prozent) weniger als 2012. Lediglich im Land Bremen wurde im Jahr 2015 von den Jobcentern (gE) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben als 2012. (Seite 2 im Download)
Wieviel der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten Mittel wurden 2015 auch für diesen Zweck ausgegeben? (von Hamburg 91,7 Prozent bis Bayern 66,1 Prozent) Wie entwickelten sich die Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ insgesamt (Seite 2) und wieviel wurde für welche Leistungen im Bund (Seite 3) und in den einzelnen Ländern (Seite 4 bis 19) ausgegeben? (immer ohne die 105 Jobcenter zkT)
Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 25. Januar 2016: Download (eine Text- und 19 Tabellen-Seiten)
* „gemeinsame Einrichtungen“ ohne die 105 „zugelassenen kommunalen Träger“ (Jobcenter zkT)