(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE (JC gE: "gemeinsame Einrichtungen") haben im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 993 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren 50 Millionen Euro weniger (!) als im ersten Halbjahr 2015. 50 Millionen Euro weniger, obwohl diesen 303 Jobcentern (JC gE) vom Bund im laufenden Haushaltsjahr 222 Millionen Euro mehr für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ (EGL) zugeteilt wurden als im Vorjahr (2015), darunter 183 Millionen Euro für „flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe“ (BMAS). Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2016 – insgesamt 2,919 Milliarden Euro – wurden im ersten Halbjahr 2016 lediglich 34,0 Prozent der zugeteilten Mittel für diese Leistungen ausgegeben.
Weitere Informationen zu den Ausgaben im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr der Haushaltsjahre 2015 und 2016 (und im Haushaltsjahr 2015 insgesamt) finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 05. August 2016: Download (PDF: 2 Text und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)