(BIAJ) Wie würden sich die im Bundeshaushalt 2017 (Entwurf) veranschlagten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und die „Verwaltungskosten“ der Jobcenter auf die einzelnen Jobcenter verteilen, wenn die Anteile der Jobcenter ausschließlich nach § 1 Absatz 5 und 6 und § 2 Absatz 6 und 7 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 ermittelt würden? Das heißt: Ohne die haushaltsrechtlich fragwürdige Verordnung von Umschichtungen vor der Mittelverteilung und ohne besondere „flüchtlingsinduzierte“ (BMAS) Verteilungsmaßstäbe für einen Teil der veranschlagten Bundesmittel.
Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechnete fiktive Verteilung auf die 408 Jobcenter (und die 16 Bundesländer) finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 10. August 2016: Download (PDF: eine Text- und 16 Tabellenseiten) (Hinweis vom 05. Dezember 2016: BIAJ-Materialien zur geschätzten Mittelverteilung BIAJ20161205) Weiterer Hinweis: In den BIAJ-Materialien vom 27. Dezember 2016 finden Sie die gemäß Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 voraussichtliche Verteilung der Bundesmittel für "SGB II-Eingliederungsleistungen" und "Verwaltungskosten" auf die einzelnen Jobcenter: Download_BIAJ20161227)