(BIAJ) Im ersten Quartal 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 222.395 Asylanträge entschieden. Lediglich 21,7 Prozent (48.259) dieser Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, im ersten Quartal 2016, entfielen von den 150.233 entschiedenen Asylanträgen 61,6 Prozent (92.577) auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". In 41.122 Fällen wurde im ersten Quartal 2017 lediglich ein "subsidiärer Schutz" gewährt.(erstes Quartal 2016: 1.335)
Die Zahl der im Verlauf von 12 Monaten gestellten Asylanträge sank auf 624.297 in den 12 Monaten von April 2016 bis März 2017. (12-Monats-Maximum: 831.061 von Oktober 2015 bis September 2016) Noch 278.006 „anhängige Verfahren“ Ende März 2017. (Maximum: 579.314 Ende September 2016) Die von BIAJ näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer im 12-Monatszeitraum von April 2016 bis März 2017: 8,04 Monate.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. April 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170413 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis März 2017
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