(BaSta) Das Europäische Parlament, das vom 3. bzw. 6. bis 9. Juni 2024 in den 27 Mitgliedstaaten der EU gewählt wird: 720 Sitze, davon 144 Abgeordnete (20 Prozent der Sitze), die von allen 16- und 17-jährigen Staatsangehörigen der folgenden vier EU-Mitgliedstaaten gewählt werden können: Deutschland (96), Belgien (22), Österreich (20) und Malta (6). Zudem 21 Abgeordnete, die von den Staatsangehörigen Griechenlands gewählt werden können, die im Wahljahr (2024) das 17. Lebensjahr vollenden und ebenfalls 21 Abgeordnete, die von den Staatsangehörigen Ungarns im Alter von unter 18 Jahren gewählt werden können, wenn sie verheiratet sind. Und in den anderen 21 Mitgliedstaaten (544 Sitze) gilt weiterhin (uneingeschränkt) 18 Jahre als das Mindestwahlalter. Es gilt das nationale Wahlrecht. Zum Mindestwahlalter siehe die unten stehende BaSta-Tabelle (bzw. die einseitige PDF hier) und die ergänzenden Informationen in den dort angebrachten Fußnoten - insbesondere Fußnote 2 und 3. Bremen, 23. Mai 2024